[MT & FOSS] – Welche Regeln gelten bei freier Software?

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snoopy
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[MT & FOSS] – Welche Regeln gelten bei freier Software?

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Minetest (MT) & Free/Open-Source-Software

[MT & FOSS] – Welche Regeln gelten bei freier Software?

Vorwort und Schnelleinstieg zur EUPL

Für ungeduldige Menschen mit ausreichender Code-Erfahrung der
  • Schnelleinstieg für ehrliche Modder:

    Jeder MT mod hat eine Open-Source-Lizenz nötig, dazu die Datei "LICENSE.txt" (z.B. aus dem hier extra dafür beigefügten ZIP-Archiv) laden, auspacken und in den Code des eigenen MT mod kopieren.
    .
    EUPL-v1_2_DE_EN_Archiv.zip
    ZIP-Archiv mit LICENSE.txt, zusätzlich EUPL-1.2 (EN) und EUPL-1.2 (DE)
    (16.74 KiB) Downloaded 52 times
    .
    HINWEIS: Es ist dabei ausreichend, nur die Datei "LICENSE.txt" in das Oberverzeichnis des jeweiligen MT mods zu kopieren, denn die Dateien "EUPL-v1_2_EN.txt" und "EUPL-v1_2_DE.txt" dienen der besseren Information. Die Datei "EUPL-v1_2_DE.txt" enthält den deutschsprachigen EUPL-Text als Kopie.

    ... und "aus ist die Maus, Katze im Sack"!

    Beruhigt weiter Modding-Code unter dem Schutz des EU-Rechts produzieren.
Ansonsten siehe dazu auch die kleine Anleitung weiter unten.

Weitere interessante Details hier schon vorab:
  • Aus der „EUPL v.1.0 Präambel” hier nur auszugsweise erwähnt:

    Die beigefügte „Open-Source-Lizenz für die Europäische Union” (EUPL) wurde im Rahmen des {ehemaligen*} IDABC Programms der Europäischen Union entwickelt, welches die Aufgaben hat, die Interoperabilität europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltung, Unternehmen und Bürger zu fördern.
    * Fußnote: Das ehemalige IDABC Programm der EU ist inzwischen anscheinend ausgelaufen und beendet worden.
    .
  • Aus der „Anlage“ der EUPL sei hier noch erwähnt:

    „Kompatible Lizenzen“ nach Artikel 5 der EUPL sind:
    • GNU General Public License (GPL) v. 2, v. 3
    • GNU Affero General Public License (AGPL) v. 3
    • Open Software License (OSL) v. 2.1, v. 3.0
    • Eclipse Public License (EPL) v. 1.0
    • CeCILL v. 2.0, v. 2.1
    • Mozilla Public Licence (MPL) v. 2
    • GNU Lesser General Public Licence (LGPL) v. 2.1, v. 3
    • Creative Commons Attribution-ShareAlike v. 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0) für andere Werke als Software
    • European Union Public Licence (EUPL) v. 1.1, v. 1.2
    • Québec Free and Open-Source Licence — Reciprocity (LiLiQ-R) oder
      Strong Reciprocity (LiLiQ-R+)

      Die Europäische Kommission kann diesen Anhang aktualisieren, um neuere
      Fassungen der obigen Lizenzen aufzunehmen, ohne hierfür eine neue
      Fassung der EUPL auszuarbeiten, solange diese Lizenzen die in Artikel 2
      gewährten Rechte gewährleisten und den erfassten Quellcode vor
      ausschließlicher Aneignung schützen.

      Alle sonstigen Änderungen oder Ergänzungen dieses Anhangs bedürfen der
      Ausarbeitung einer neuen Version der EUPL.
    HINWEIS: Damit sind auch häufige Fragen nach der Austauschbarkeit also "Kompatibilität" von Software-Lizenzen ausreichend beantwortet und kann die EUPL sehr gut im Minetest-Projekt zur Anwendung kommen.
    .
  • Rechtliche Randbemerkung:

    Daß die EUPL, sowohl mit der LGPL-2.1+ (für Software-Code und quasi die "Hauslizenz" im MT-Projekt) als auch mit der CC BY-SA 3.0 (für Audio-Daten, Graphiken, etc.), austauschbar ist bedeutet für uns: die EUPL deckt beide Felder ab und der MT mod braucht nur diesen einzigen Volltext. Übrigens würde dafür, laut EUPL selbst, eigentlich schon eine kleine Datei "LICENSE.txt" mit dem kurzen Text in nur einer einzigen Zeile schon völlig ausreichen:

    Code: Select all

    Licensed under the EUPL
    
    HINWEIS: Das ist einer der offensichtlichen Vorteile in unserem kontinental-europäischen Rechtssystem (das u.a. aus dem frz. "Code Civil" aus dem Jahr 1804 entstanden ist, z.B. bei uns in Dtschld. mit HGB und BGB usw.). Es muss nicht immer alles immer wieder nochmals abgeschrieben werden. Aber das andersartige, anglo-amerikanische Rechtssystem braucht halt leider zwingend den ganzen Text dafür, wie oben schon beschrieben, in mancher leidigen EULA sichtbar und bei MT von ContentDB richtigerweise verlangt.
  • Worum geht es hier? - Nochmal ganz langsam und zum Mitschrieben bitte:

    Ein MT mod benötigt als freie Software eine sog. "Open-Source-Lizenz", da man den eigenen Code sonst nicht auf der ContentDB in Minetest anbieten darf. Da hört man immer mal was von Abmahnungen und schwebt man sonst angeblich rechtlich etwas frei im Raum, was natürlich nicht angenehm ist. Außerdem sind die englischen Texte oft unnötig oder unklar.

    Angelsächsisches d.h. anglo-amerikanisches Recht hilft in der Europäischen Union selten weiter. Ehrliche Leute, die einen MT mod erstellen, wollen sich informieren und dürfen selbst entscheiden, und brauchen bei uns zum Glück dazu keinen Anwalt. Dafür bietet die europäische Open-Source-Lizenz EUPL-1.2 mit ihrem deutschsprachigen Text und dem europäischen Rechtsrahmen sowie dem Haftungsausschluss für mich ganz offensichtlich eine sehr gute Lösung.

    Die offizielle Web-Seite mit Informationen zur EUPL-1.2 und das dazugehörige deutsch-sprachige PDF-Dokument sind: Für uns programmierbegeisterte Menschen z.B. in Deutschland gilt dann nämlich unser bekanntes deutsches Recht. Ohne großes neues Risiko. Prima.
Alles klar?

Einleitung

Minetest (MT) ist freie Software also "Free/Open-Source-Software (FOSS)", genauso wie ein ergänzender MT mod dazu.

Unter dem Thema Open Source – Welche Regeln gelten bei der freien Software? befindet sich ein m.E. recht guter Überblick in einem Artikel auf urheberrecht.de, der aktuell zu sein scheint und bei dem man wohl annehmen kann, daß da vermutlich auch etwas rechtsanwaltlicher Sachverstand mit eingeflossen ist. Allerdings werden dort die EUPL-1.2 und viele andere FOSS-Lizenzen leider erst gar nicht genannt, was aber auch nicht unbedingt der Zweck einer solchen überblicksartigen Einführung sein muss. Dafür gibt es dann ja z.B. auch noch den JLA Web-Assistenten, wie hier weiter unten erwähnt.

Natürlich braucht nicht jeder, schon garnicht Leute die einen MT mod erstellen, sich etwa gleich einen Anwalt zu nehmen, sondern kann sich frei informieren und darf selbst entscheiden. Gerade dabei bietet die EUPL-1.2 mit dem deutschsprachigen Text und dem europäischen Rechtsrahmen ein sehr gutes Angebot.

Anmerkungen

Angeregt durch eine Frage nach einem geeigneten Lizenz-Text für einen MT mod habe ich mich mit dem Thema näher beschäftigt, will der dortigen Person aber nicht das Thema stehlen. Daher habe ich meine Inhalte hierher verschoben und überarbeitet.

Inhaltsverzeichnis:
  1. [MT & FOSS] – Welche Regeln gelten bei freier Software? (dieser Text)
  2. Eine Open-Source-Lizenz für die Europäische Union („EUPL“) (hier im Thema nachstehend)
  3. Der Unterschied von Urheberrecht und "Copyright" (hier im Thema nachstehend)
  4. Weitere Anmerkungen (hier im Thema nachstehend)
  5. Sonstiges und Allgemeine Fragen (FAQ) - n.n. bzw. "TBD"
  6. Kleine Anleitung (hier im Thema nachstehend)
Redaktionelle Anmerkungen:

Ich hoffe, mein Artikel hilft allgemein bei der anfänglichen Entscheidung für einen neuen MT mod sowie bei möglichen Fragen zur (vielleicht erst später) gewünschten Freigabe auf ContentDB weiter.

Ich würde mich über konstruktive Kritik, gute Hinweise und freundliche Anregungen freuen, die mir vielleicht helfen könnten, diesen Text im Kontext von Minetest möglichst noch weiter zu verbessern, ggf. zu korrigieren und geeignet zu erweitern. Selbstverständlich nehme ich dazu Hinweise aus dem ganzen D-A-CH Sprachraum entgegen.

Im Gegensatz zu Deutschland (D) und Österreich (A), ist die Schweiz (CH) natürlich nicht Bestandteil der EU, aber auch dafür hätte die EUPL-1.2 eine gute Lösung (siehe unten).
Last edited by snoopy on Thu Jan 05, 2023 11:06, edited 33 times in total.

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MT & EUPL - Die europäische Open-Source-Lizenz EUPL-1.2

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Eine Open-Source-Lizenz für die Europäische Union („EUPL“)

Rechtlicher Hinweis

Es gilt allein der Text im Originaldokument zur EUPL-1.2, wie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Hinweis: Das hier erwähnte Originaldokument zur EUPL-1.2 wird im Abschnitt „Offizielle Veröffentlichung und JLA“ weiter unten noch ausführlicher behandelt. Dort stehen auch die nötigen Quellenangaben.

ContentDB verlangt einen Lizenz-Text

Wer einen Programm-Code breiter veröffentlichen oder wer einen MT mod auf ContentDB anbieten will, braucht dazu einen allgemein bekannten und vor allem zulässigen Lizenz-Text für freie Software, also eine sog. "Open-Source-Lizenz". Ohne einen solchen Lizenz-Text hat man wenig Aussicht auf Erfolg, daß der eigene Beitrag auf ContentDB genehmigt wird.

Natürlich gibt es hier im MT Forum (wie fast immer) sehr verschiedene Ansichten darüber, aber ich würde als EU-Bürger jetzt auch mal gerne für die Diskussion in deutscher Sprache die EUPL-1.2 als mögliche Lizenz empfehlen. Die interessierten Beteiligten im EU-Projekt EUPL haben sich dazu nämlich die Mühe gemacht, diesen Lizenz-Text in alle unsere immerhin 23 Sprachen der Europäischen Union rechtskonform übersetzen zu lassen. Das erleichtert das Verständnis für normale Menschen erheblich.

Urheber und Bearbeiter eines MT mod

Als Urheber und Bearbeiter eines MT mod hat man gewisse Pflichten als Lizenzgeber, wird aber gleichzeitig durch den Rechtsrahmen der EUPL-1.2 ziemlich umfänglich geschützt. Ein besonderer Vorteil für uns Europäer scheint mir dabei zu sein, daß man ganz ausdrücklich auf das Recht des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem der Lizenzgeber seinen Sitz, Wohnsitz oder eingetragenen Sitz hat, beschränkt wird, damit also vor etwaigem unbekannten und außereuropäischen Recht wirksam geschützt wird. Das wid bei vielen anderen Lizenzen nämlich immer wieder gerne schnell übersehen und könnte dort noch zur bösen Überraschung werden. Wer aber seinen Wohnsitz z.B. in Deutschland hat und die EUPL-1.2 nutzt, wird also auf deutsches Recht beschränkt (siehe Abschnitt 15 ebd.) und allein schon dadurch wirksam geschützt. Für jemanden der außerhalb der EU wohnt etc. (also z.B. in CH, d.h. in der Schweiz) wird übrigens automatisch belgisches Recht angewendet. Für jemand aus Polen wird demzufolge allein polnisches Recht anzuwenden sein, insgesamt eine ziemliche gerechte und faire Lösung, wie ich finde.

Weiterhin sind u.a. ein Gewährleistungsausschluss (siehe Abschnitt 7 ebd.) sowie ein Haftungsausschluss und eine Haftungsbeschränkung (für beide siehe Abschnitt 8 ebd.) hier hervorzuheben.

Unbedingt notwendig bei der geplanten Erstellung eines möglichen MT mod als Urheber und Bearbeiter scheint mir bereits schon zu Anfang die sehr wichtige Erkenntnis zu sein, daß man selbst natürlich den Pflichten einer Lizenzgebers unterliegt. Hier gemäß Abschnitt 6. „Urheber und Bearbeiter“ der EUPL-1.2, was man also bitte unbedingt im Originaldokument nachlesen sollte.

In Wirklichkeit besteht diese ganz normale Pflicht aber bei allen Lizenzen (was leider oft übersehen wird) und verlangt im Fall der EUPL-1.2 letztlich wohl auch nur eine möglichst ehrliche und möglichst ausreichende Auskunft über den Inhalt der fraglichen Software samt den weiteren Inhalten. Eigentlich doch eine klare Sache.

Insofern ist man bitte gut beraten, das bereits erwähnte Originaldokument zur EUPL-1.2 vollumfänglich durchzulesen.

Dabei kann man sich erfreulicher Weise einer jeweils eigenen rechtskonformen Sprachfassung bedienen, soweit man eine der erwähnten immerhin 23 Sprachen (darunter Englisch und Französisch) versteht. Wenn das mal keine gute Hilfestellung ist?

Die Datei "LICENSE.txt" bzw. "LICENSE.md"

Der notwendige Lizenz-Text soll in einem MT mod in einer Datei möglichst mit dem Dateinamen "LICENSE.txt" bzw. "LICENSE.md" eingetragen werden. Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit im Text wird hier nur in Kleinbuchstaben iicence.txt genannt, meint aber die anderen Schreibweisen mit Großbuchstaben.

Laut EUPL wäre es offensichtlich völlig ausreichend, nur die eine einzige Zeile "Licensed under the EUPL-1.2-or-later" in der Datei license.txt für MT mod code zu nennen. Hier ein entsprechend einfaches kurzes Beispiel dazu:

Code: Select all

Licensed under the EUPL-1.2-or-later
Hinweis: Nach EUPL-1.2 wäre prinzipiell auch z.B. der deutsche Text "Lizenziert unter der EUPL" möglich, aber das hilft uns dann im angelsächsischen Sprachraum leider nur wenig weiter. Außerdem ist Englisch nunmal die gesetzte Sprache für Kommentare im Quell-Code und die dazugehörige Dokumentation im MT Projekt.

Vielleicht aber muss man, wie bei der ContentDB richtigerweise verlangt, den ganzen Text beifügen oder will man Andere vielleicht noch etwas mehr informieren? Dazu ein unverbindlicher (und gemäß ContentDB) englisch-sprachiger ausführlicher Vorschlag als ZIP-Archiv (wie schon oben beschrieben) hier nochmals dazu kurz erläutert.

Jeder MT mod hat eine Open-Source-Lizenz nötig, dazu die Datei "LICENSE.txt" (z.B. aus dem hier extra dafür beigefügten ZIP-Archiv) laden, auspacken und in den Code des eigenen MT mod kopieren.
.
EUPL-v1_2_DE_EN_Archiv.zip
(16.74 KiB) Downloaded 54 times
.
HINWEIS: Es ist ausreichend, allein die Datei "LICENSE.txt" in den jeweiligen MT mod zu kopieren. Die zusätzlichen Dateien "EUPL-v1_2_EN.txt" und "EUPL-v1_2_DE.txt" dienen zur besseren Information. Die Datei "EUPL-v1_2_DE.txt" enthält dabei den deutschsprachigen EUPL-Text als Kopie.

Nur nochmals zur Erinnerung: Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit im Text wird hier nur in Kleinbuchstaben iicence.txt genannt, meint aber bitte die anderen Schreibweisen, also den empfohlenen Dateinamen "LICENSE.txt" oder "LICENSE.md", jeweils mit Großbuchstaben.

Voila und die, vielleicht etwas leidige, aber wichtige Frage der Linzenz ist rechtskonform erledigt.

Offizielle Veröffentlichung und JLA

Die deutsch-sprachige offizielle Veröffentlichung zur EUPL-1.2 im Amtsblatt der Europäischen Union lässt sich als PDF-Dokument nachlesen. Dort werden zahlreiche Fragen beantwortet, notwendige Begriffsbestimmungen gemacht und auch rechtliche Formulierungen im Umfeld von freier Softwware d.h. "Open-Source" einigermaßen umfassend erklärt.

Das meiner Ansicht nach gut verständlich geschriebene Dokument ist, genauso wie alle der 23 schon genannten Sprachen, auf der offiziellen Seite der EUPL-1.2 im Netz leicht unter dem Punkt (DE) zu finden.
Mit dem zusätzlichen JLA Web-Assistenten lassen sich übrigens auch verschiedene andere bekannte Lizenz-Modelle ganz gut miteinander vergleichen.

Entsprechend kann man sich auf beiden schon genannten Seiten im Netz noch breiter informieren:
  1. EUPL-1.2 - https://joinup.ec.europa.eu/collection/ ... xt-eupl-12
  2. JLA Web-Assistent - https://joinup.ec.europa.eu/collection/ ... e-licenses
Insofern würde es vielleicht auch die möglichen Fragen vor Auswahl einer anderen Lizenz noch erleichtern helfen.

Wünsche noch viel Erfolg damit und hoffe, es hilft beim künftigen "Modding".
Last edited by snoopy on Mon Jan 02, 2023 18:11, edited 3 times in total.

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MT & EUPL - Der Unterschied von Urheberrecht und "Copyright"

by snoopy » Post

Der Unterschied von Urheberrecht und "Copyright"

Das deutsche Urheberrecht (UrhG)

In Deutschland (D) gilt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte und ist z.B. hier nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ wrote:Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
Zwar gibt es auch einige gewerbliche Anbieter, aber bei Gesetzestexten ist man an der Quelle vermutlich besser aufgehoben.

Österreich

In der Bundesrepublick Österreich (A) gilt natürlich die dortige eigene Rechtsvorschrift (Urheberrechtsgesetz):
"Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte"

Das ändert aus meiner Sicht aber nicht viel am hier diskutierten Sachverhalt. Ansonsten bitte melden.

Schweiz

In der Schweiz (CH) gilt das dortige Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz Urheberrechtsgesetz (URG) genannt, und ist man außerhalb der Europäischen Union (EU).

Trotzdem hätte die europäische Lizenz EUPL-1.2 auch hierfür eine Lösung.

Eine notwendige Unterscheidung

Da die wenigsten von uns (mich übrigens ganz mit eingeschlossen) etwa ausgebildete Rechtsanwälte, geschweige denn etwaige Fachanwälte für Urheberrechtsfragen, sein dürften, gibt es fast schon naturgemäß immer wieder große Missverständisse zur Frage der dringend notwendigen Unterscheidung von Urheberrecht und "Copyright". Entgegen der leider immer noch weit verbreiteten Annahme, darf man beide Begriffe nämlich nicht gleichsetzen. Darüber hinaus aber kennen die meisten der angelsächsischen Beteiligten den Begriff des Urheberechts wegen der dortigen ganz anderen Rechtstradition gar nicht, glauben aber immer wieder, ihre eigenen anderen Rechtsbegriffe (wie z.B. "Public Domain") würden automatisch in Europa gelten, was aber meistens überhaupt nicht zutrifft, also leider nur zu weiteren unglücklichen Missverständnissen führen kann.

Daher möchte ich auf folgenden sehr informativen Artikel zu diesem wichtigen Thema hinweisen:
https://www.bpb.de/themen/digitalisierung/urheberrecht/169971/urheberrecht-und-copyright/ wrote:Urheberrecht und Copyright
Vergleich zweier ungleicher Brüder

Beim Schutz geistiger Schöpfungen gibt es weltweit zwei Rechtstraditionen: das kontinentaleuropäische Urheberrecht und das angloamerikanische Copyright. In der Alltagssprache werden die Begriffe oft austauschbar verwendet, jedoch unterscheiden sie sich im Ansatz fundamental.
In gewisser Weise wird das sogar bereits in der ContentDB ganz ausdrücklich erwähnt.

Nach meinen eigenen mehrfachen Erfahrungen, wird das aber bedauerlicher Weise anscheinend immer noch nicht von ausreichend vielen der bei Minetest Verantwortlichen (meist allein englisch-sprachig sozialisierten Beteiligten) verstanden oder aber von jenen vielleicht auch nur ganz einfach ignoriert. Das soll die wirklich tolle Leistung der Entwickler und die hohe Qualität des MT-Programms auch in keiner Weise schmälern.

HINWEIS: Der obige Absatz ist nur eine subjektive Beobachtung und soll hier bitte keine Vorurteile befördern. Das gilt für uns ja leider ganz genauso auch andersherum, und will ich mich von solchen, mesnchlich leicht möglichen, Irrtümern nun selbst hier nicht ausnehmen.

Hier der ausdrückliche Hinweis mit Quelle aus der ContentDB von Minetest dazu und warum die WTFPL ungeeignet ist:
https://content.minetest.net/help/wtfpl/ wrote: The Open Source Initiative chose not to approve the license as an open-source license, saying:

It's no different from dedication to the public domain. Author has submitted license approval request – author is free to make public domain dedication. Although he agrees with the recommendation, Mr. Michlmayr notes that public domain doesn't exist in Europe. Recommend: Reject.
Nochmals die bereits oben am deutschen Zitat genannte Quelle, die ganz offensichtlich frei kopiert und unverändert verbreitet werden darf: Hinweis: Dieser (hier von mir nur auschnittsweise zitierte) Text wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht.

Vergleichstabelle zu Urheberrecht und Copyright

Die aus meiner Sicht sehr hilfreiche Vergleichstabelle zu Urheberrecht und Copyright aus dem o.g. Artikel der bpb.de füge ich hier als Anhang einfach mal mit bei:
--
Urheberrecht-Copyright_bpb-0YDMH0.zip
ZIP-komprimiertes PDF-Dokument
(267.09 KiB) Downloaded 48 times
Hinweis in eigener Sache: Wer hier evtl. Bedenken wegen möglicher versteckter Schadanteile sog. "Malware" haben sollte, kann die originale PDF-Datei dann bitte von der ursprünglichen Quelle und auf der dortigen Web-Seite aus dem oben genannten Artikel ansehen oder laden.

Ich hoffe, mit diesem Artikel einige Missverständnissen wenigstens etwas ausgeräumt zu haben.
Last edited by snoopy on Thu Jan 05, 2023 09:19, edited 8 times in total.

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MT & EUPL - Weitere Anmerkungen

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Weitere Anmerkungen

Kinder und Jugendliche

Manche Leute hier im MT Forum sind vermutlich auch noch etwas jünger. Das ist aber völlig in Ordnung.

Wenn Sie also noch größere Zweifel haben sollten oder das alles hier vielleicht etwas verwirrend finden, besuchen Sie bitte eine Ihnen schon gut bekannte Person (z.B. eine gute Freundin oder guten Freund) und fragen dort um Rat nach. Oder Sie fragen auch einfach die eigenen Eltern oder andere Sorgeberechtigte, vielleicht auch eine geeignete Lehrperson an der Schule, wenn Sie denn mögen und das für Sie auch einen Sinn hat.

Falls Sie jünger als 14 Jahre sein sollten, sind Sie als Kind zwar sowieso gesetzlich geschützt, sollten aber bitte jetzt unbedingt die eigenen Eltern bzw. Sorgeberechtigten informieren und mit einbinden. Falls Sie bereits 14 Jahre oder älter sein sollten, dann werden Sie die angeführten Quellen vermutlich verstehen und wissen schon selbst, was Sie tun wollen und dürfen oder was nicht.

Hinweis: Ich orientiere mich hier nur an den Regeln in Deutschland. Das kann in der Schweiz und Österreich vermutlich ähnlich sein, mag dort aber leider auch ganz anders aussehen.

In jedem Fall sollten Sie sich bei noch offenen Fragen diese bitte möglichst von einer Ihnen bekannten Person erklären lassen. Natürlich sind auch Fragen hier im MT Forum dazu möglich.

Wichtig wäre mir aber, daß Sie sich von anderen Leuten im MT Forum nun bitte keine Angst einjagen lassen, denn es wäre schade um ihre guten (und manchmal richtig wilden) Einfälle und schöne Kreativität.

Schlußbemerkung

Wichtig zum Schluß wäre mir bitte noch, daß alle Leute groß und klein die vielen guten Ideen und schönen eigenen Beiträge im MT Forum hoffentlich weiter lustig veröffentlichen.

Allen einen guten Erfolg und weiter viel Spaß mit MT.
Last edited by snoopy on Sun Dec 25, 2022 20:45, edited 1 time in total.

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MT & EUPL - Sonstiges und FAQ

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N.N. bzw. "TBD"

Vorläufig noch leider nur ein kleiner Betriebsunfall von mir bei der Bedienung von phpBB im MT Forum.

In Zukunft könnten hier aber Antworten auf allgemeine Fragen (FAQ) oder eben "Sonstiges" stehen. Mal abwarten.

Übrigens habe ich gelesen, es soll bald ein deutsches Modding-Handbuch geben. Tolle Sache!

Viel Erfolg beim Modding und viel Spaß mit Minetest !!!

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MT & EUPL – Kleine Anleitung

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Kleine Anleitung

Einleitung

Manch einem raucht nach all dem vielen Text jetzt vielleicht der Kopf?

Diese kleine (aber nicht unbedingt kurze) Anleitung soll zeigen, wie man einen eigenen, veränderten oder ganz neu geschaffenen MT mod eigentlich ganz einfach mit der zwingend nötigen Lizenz-Datei 'LICENSE.txt' (sowie zusammen mit der Datei 'README.txt' zur Erläuterung bzw. Begrüßung zum MT-Spiel mit diesem MT mod) aufbaut. Danach hat man nicht nur ein vermutlich ruhigeres Gewissen, sondern gleich auch noch viel bessere Chancen, im Minetest-Projekt bei der bekannten ContentDB für eine fast schon professionelle Verteilung des eigenen Werks. Prinzipiell geht das zwar mit allen Lizenzen, aber hat die EUPL für uns Europäer einige ganz eindeutigen Vorteile, wie schon oben im Text deutlich beschrieben.

Hinweis: Anfangs hatte auch ich einen Fehler gemacht und übersehen, daß die ContentDB (wegen des dort geltenden anglo-amerikanischen Rechtssystems) richtigerweise und zwingend den ganzen langen Volltext jeder jeweiligen Lizenz verlangt. Das habe ich hier für die EUPL jetzt entsprechend angepasst.

Aber jetzt mal Klartext und "Butter bei die Fische", wie man norddeutsch so schön sagt.

Anleitung

Um hier möglichst alle evtl. Missverständnisse auszuräumen, beschreibe ich das Vorgehen am Beispiel für ein spannendes neues "Admintool" in der Anfangs-Version 0.1 jetzt nochmals "Schritt für Schritt" nachfolgend als kleine Anleitung:
  1. Der schicke eigene MT mod mit dem "Admintool" soll als ZIP-Archiv verteilt werden, dieses hat bisher den Namen 'admintool_v0-1.zip' und besteht beispielhaft aus einem Datei-Verzeichnis 'admintool' mit folgenden Dateien und einem Unterverzeichnis:
    • 'Info' - eine Text-Datei mit Informationen zum Mod und vielleicht einer freundlichen Begrüßung.
    • 'init.lua' - dort steht bekanntlich der Lua-Code mit allen Funktionen für den Mod drin.
    • 'mod.conf' - wird für die technische Einbettung des MT mod benötigt.
    • 'textures' - ein Unterverzeichnis mit den ganzen PNG-Graphiken im Mod, u.a. für die lustigen Werkzeuge.
  2. Soweit, so gut. Was aber fehlt, ist die Datei für die zwingend notwendige Open-Source-Lizenz.
    .
  3. Dazu das oben genannte ZIP-Archiv in das eigene Arbeitsverzeichnis laden und auch für evtl. spätere Fälle noch möglichst gut weiter aufheben. Dieses fragliche Arbeitsverzeichnis darf aber bitte nicht etwa das bekannte Datei-Verzeichnis 'admintool' selbst sein, sondern muss einfach darüber, daneben oder darf auch ganz woanders liegen.
    .
  4. Danach das lokal geladene, bekannte Archiv "EUPL-v1_2_DE_EN_Archiv.zip" (wie gesagt, außerhalb des Datei-Verzeichnisses 'admintool') entpacken (d.h. "unzip") und es entsteht ein neues Datei-Verzeichnis "EUPL-v1_2_DE_EN_Archiv" wie folgt:
    • 'EUPL-v1_2_DE.txt' - enthält den deutsch-sprachigen EUPL-Text als Kopie;
    • 'EUPL-v1_2_EN.txt' - enthält den englisch-sprachigen EUPL-Text als Zweit-Kopie;
    • 'LICENSE.txt' - der gleiche englischsprachige EUPL-Text für die nötige Lizenz-Kopie.
  5. Jetzt die obige Datei "LICENSE.txt" aus dem Datei-Verzeichnis "EUPL-v1_2_DE_EN_Archiv" heraus kopieren (möglichst nicht verschieben) und in das schon bekannte Datei-Verzeichnis 'admintool' neu hinzufügen (oder ggf. eine alte falsche Datei überschreiben), also mit zu den dortigen Dateien und dem Unterverzeichnis (das wir hübsch in Ruhe lassen wollen), einfügen und im MT mod sichern.
    Eigentlich fast schon fertig.
    .
  6. Noch eine kleine zusätzliche Verbesserung für unser hier genanntes Beispiel:
    1. Für Informationen zum Mod und vielleicht eine freundlichen Begrüßung wird allgemein ein README verwendet. Außerdem fehlt der o.g. Datei 'Info' offensichtlich eine Datei-Endung, was manche Leute verwirren könnte.
    2. Dazu die alte bestehende Datei 'Info' mit der fehlenden Datei-Endung (hier also '.txt') und dem gewünschten neuen Namen 'README' dann als neue Datei 'README.txt' bitte umbenennen. Fertig.
  7. Der verbesserte Mod zum beispielhaften "Admintool" sollte jetzt also neuerdings aus dem bekannten Datei-Verzeichnis 'admintool', aber mit folgenden erweiterten und verbesserten Dateien bestehen:
    • 'LICENSE.txt' - enthält den Volltext zur EUPL, wie ContentDB es verlangt.
    • 'README.txt' - die bekannte (nur umbenannte) Text-Datei mit der Begrüßung.
    • 'init.lua' - der bekannte Lua-Code mit Funktionen für den MT Mod.
    • 'mod.conf' - wird für die technische Einbettung des MT mod benötigt.
    • 'textures' - das schon bekannte Unterverzeichnis mit PNG-Graphiken.
  8. Üblicher Weise würde man jetzt den MT Mod zur Verteilung verpacken. In unserem Beispiel dazu also das Datei-Verzeichnis 'admintool' jetzt in ein ZIP-Archiv mit dem beispielhaften Namen 'admintool_v0-2.zip' packen. Version 0.2, weil verbessert.
    .
  9. Damit sind wir fertig und kann ein neues ZIP-Archiv von 'admintool' mit Lizenz, anstatt des alten risikobehafteten ohne, bald verteilt werden.
    .
  10. Die erstellende Person zum MT mod und der Programm-Code mit Graphiken usw. (also das eigene Werk) stehen jetzt verdeutlicht unter dem Schutz des EU-Rechts und in Deutschland damit automatisch unter dem Schutz des bekannten deutschen Rechts, also dem o.g. Urheberrecht, zusätzlich verbunden mit einem Haftungsausschluss. Prima.
Mit der neuen Lizenz-Datei 'LICENSE.txt' und zusammen mit der angepassten Datei 'README.txt' hat man jetzt auch schon viel bessere Chancen im Minetest-Projekt bei der ContentDB für eine fast schon professionelle Verteilung.

Zum Abschluss

Bereits weiter oben hatte ich schon erwähnt, daß die für uns gewohnten (und für viele von uns vielleicht sogar ganz offensichtlichen) Vorteile unseres kontinental-europäischen Rechtssystems (das u.a. aus dem frz. "Code Civil" aus dem Jahr 1804 entstanden ist, und z.B. bei uns in Dtschld. mit HGB und BGB usw. dann auch anteilig bis hin zum heutigen EU-Recht immer weiter ausgebaut wurde) im anglo-amerikanischen Umfeld oft leider weitgehend (noch) unbekannt sind. Bitte aber gerade im eigenen Interesse am Erfolg für den eigenen MT mod deshalb auch noch weitere Hinweise der ContentDB in englischer Sprache möglichst rechtzeitig dazu für den eigenen MT mod berücksichtigen, damit evtl. Ansprüche von dort möglichst alle schon im Vorfeld beantwortet sind oder dann evtl. spätere Fragen ggf. noch wieder besser verstanden oder notfalls auch besser abgewimmelt werden können.

Abschließend sei nochmals erwähnt, daß die EUPL sowohl mit der LGPL-2.1+ (für Software-Code und quasi die "Hauslizenz" im MT-Projekt) als auch der CC BY-SA 3.0 (für Audio-Daten, Graphiken, etc.) austauschbar ist und die EUPL daher beide Felder abdeckt. Damit benötigt unser MT mod nur die einzige Lizenz im Volltext, also ziemlich praktisch und vereinfacht die Sache.

Hinweis: Beim Hochladen auf ContentDB sollte der MT mod mit seinem Datei-Verzeichnis immer den gleichen Namen behalten (also ohne die hier erwähnte Versionierung mit dem ZIP-Archiv). Daher verwenden Programmierer ja auch solche mächtigen Werkzeuge wie SVN (oder eben GIT) um bei einer solchen impliziten Versionierung damit den Überblick zu behalten. Aber der Verzeichnis-Name 'admintool' blieb ja auch unverändert.

Natürlich sind noch viele Fragen offen, und es ging hier vor allem nur um die möglichst umfassende Beantwortung der nötigen Lizenz-Frage. Weiteres aber würde das Beispiel sonst völlig sprengen und wäre hier für den Anfang zu kompliziert.

Ausklang und Fragen

Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich und sollte eigentlich zu schaffen sein. Nur Mut!

Ansonsten bitte einfach nochmals hier fragen, denn genau dazu ist das MT Forum schließlich da.

Viel Erfolg und vor allem viel Spaß mit Minetest!

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